Freitag, 9. Dezember 2022
Heil dem Auto
Fährt man mit dem Rad durch München, dann kann man etwas erleben. Man nehme die Rosenheimer Straße: Ursprünglich eine vierspurige Straße ohne Radwege, hat München nun eine Spur pro Seite als Radweg ausgewiesen. Radfahrer sollen eben auch sicher in die Stadt fahren können und nicht auf das Wohlwollen der Autofahrer abgewiesen sein.

Doch nur zu gerne wird der Radweg nun zum Parken benutzt, oder um Autofahrer zu umfahren, die links abbiegen wollen. Eigentlich ist dies verboten. Ein Radweg ist ein Radweg, und nicht ein Behelfsweg für Autofahrer. Die Behinderungen der Radfahrer sind nicht legal, geschehen jedoch regelmäßig. Umso mehr freute sich der Schreiber dieser Zeilen, als er vor einige Zeit zwei Polizisten, die auf dem Rad unterwegs waren, die Rosenheimer Straße entlang folgen konnte. Kaum waren sie auf die Straße eingebogen, parkte auch schon ein Auto auf der Straße. Die Polizisten umradelten es gekonnte. Kurz darauf wich ein Auto auf den Radweg aus, um einen Linksabbieger zu umfahren. Die Polizisten bremsten ab, um ihm nicht mit dem Wagen zusammenzustoßen. Sonst geschah nichts.

Wie anders sieht es doch aus, wenn Klimaaktivisten den Autoverkehr behindern. Dann sperrt man sie ohne Urteil für 30 Tage weg und faselt schon von einer „Klima-RAF“, die im Entstehen sei. Das Behindern des Verkehrs ist eben erst dann verwerflich, wenn es denn Autoverkehrt betrifft.

Übrigens blieben auch die radelnden Polizisten nicht völlig tatenlos und ließen jedes Fehlverhalten durchgehen. Als ein Radler auf der falschen Seite fuhr, hielten sie ihn sofort an und zogen ihn für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft.
K.M.