Samstag, 20. Juli 2024
Zum Umgang mit Nicht-Demokraten
Die Demokratie sichert die Menschenrechte wie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Doch sollte man dieses Recht auch denen zugestehen, die es ausnutzen, um die Demokratie zu zerstören? Wie geht man denjenigen um, die Hass, Hetze und Lügen verbreiten – und dies als Meinungsäußerung bezeichnen?

Sollte man diese Aussagen verbieten, weil es sich nicht um Meinungen handelt, sondern um Angriffe auf die Demokratie? Doch wo zieht man die Grenze?

Als Al-Qaida 2001 die Twin-Tower in New York angegriffen hat, hat die amerikanische Regierung Regeln erlassen, die das Überwachen der Menschen erleichtern – im Kampf gegen den Terrorismus. Doch auch andere gerieten in die Netze der Überwachung. In Bayern ist es erlaubt, Menschen prophylaktisch bis zu vier Wochen festzuhalten, wenn der Verdacht besteht, sie könnten ein Verbrechen begehen. Natürlich sollte dies nur gegen schwere Verbrechen wie Terrorismus angewandt werden. Tatsächlich wurden bisher auf Grundlage dieses Gesetzes nur Demonstranten für Umweltschutz festgehalten, die sogenannten Klimakleber.

Wo verläuft die Grenze, ab der der Schutz der Demokratie dafür sorgt, dass die Demokratie zerstört wird? Das ist sicherlich nicht leicht zu definieren.

In den USA hat Trump am 6. Januar 2021 zum Sturm auf das Kapitol aufgerufen. Die Gerichtsverfahren haben immer noch nicht begonnen. Ein Verrückter scheint nun die Sache selbst in die Hand genommen zu haben und hat versucht, Trump zu töten. In Deutschland hat das Compact-Magazin seit 2010 versucht, dieses „Regime umzustürzen“, wie sein Herausgeber mal meinte. Nun wurde es verboten.

Die Freiheit ist ein hohes Gut. Doch der Missbrauch der Freiheit zur Zerstörung der Freiheit ist eine Perversion. Hier muss der Staat schneller einschreiten, Gerichte müssen schneller arbeiten, und die Gesellschaft muss definieren, wo die Grenze verlaufen soll.
K.M.