Gesetze? Wozu? Sind wir etwa verdächtig?
Was haben Länder wie Syrien, Somalia und Deutschland gemeinsam? Richtig, in all diesen Ländern können Abgeordnete sich bestechen lassen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Zwar gibt es seit 2005 eine UN-Konvention gegen Abgeordnetenbestechung, die mittlerweile in 150 Ländern umgesetzt wurde - nur eben nicht in Deutschland.

Anfang März unternahm die SPD mal wieder einen Versuch, diesen Umstand zu korrigieren und brachte ein Gesetz zur Abgeordnetenbestechung in den deutschen Bundestag ein. Die Debatte war hitzig, und das Ergebnis eindeutig: Ne, sowas wollen wir nicht.

Der Abgeordnete Jörg van Essen (FDP) wies darauf hin, "dass es im Kampf gegen Korruption wichtig sei, Abgeordnete zu haben, die finanziell nicht von der Politik abhängig seien." Wohlgemerkt: Das sollte ein Argument gegen die Notwendigkeit eines Abgeordneten-Korruptionsgesetzes sein.

Einen Schritt weiter ging der Abgeordnete der CSU, Wolfgang Götzer. Dieser warnte, "dass bei einer Verschärfung alle Abgeordneten unter Generalverdacht gestellt würden." Nach dem Motto: Beweist uns doch erst mal, dass viele von uns korrupt sind, dann könnt ihr ruhig ein Gesetz dagegen erlassen.

Warum gibt es dann eigentlich Gesetze gegen Diebstahl oder Mord? Diese Verbrechen werden doch auch nur von einer Minderheit begangen. Beweist uns doch erst mal, dass wir alle Diebe sind, dann dürfte ihr Gesetze gegen den Diebstahl erlassen...

Manch ein Abgeordneter legt hier ein eigenartiges Rechtsverständnis an den Tag. Oder hätte er durch so ein Gesetz etwas zu befürchten? Den Generalverdacht, den Herr Götzer vermeiden wollte, ruft er durch seine unbedachte Äußerung erst hervor. Es ist vielleicht doch keine gute Idee, wenn man Schafen erlaubt, die Regeln selber festzulegen, nach denen sie die Wiese abfressen dürfen...
K.M.