Man kennt das von Diktaturen: Wer dort eine kritische Meinung veröffentlicht, muss damit rechnen, eingesperrt zu werden – wenn man nicht gleich getötet wird. Eine andere Masche, um die Kritik zu töten, besteht darin, kritische Medien zu verbieten oder sie von Unternehmen aufkaufen zu lassen, die dem Diktator freundlich gesonnen sind, so dass die Medien in Zukunft jede Kritik unterlassen.
All das können wir in Diktaturen wie Kuba und China erleben, aber auch in scheinbar demokratischen Ländern wie Polen, Ungarn, der Türkei oder Russland. Niemand mag es, kritisiert zu werden, und wenn keine demokratischen Kräfte im Wege stehen, dann sorgt man auch dafür, dass jede Kritik unterbleibt.
Auch in eigentlich stabilen Demokratien versucht man, sich der Kritiker zu entledigen. Das mdr-Magazin Fakt hat Eden 2015 über die Gefährlichkeit des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat berichtet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertrat immer die Ansicht, dass Glyphosat unschädlich ist, weshalb es die Empfehlung aussprach, die Zulassung in der EU zu verlängern.
Fakt war nun an interne Dokumente des BfR gekommen, die belegten, dass das BfR Befunde, wie krebsverursachend Glyphosat ist, heruntergespielt hatte. Tatsächlich ist Glyphosat gefährlicher als vom BfR behauptet – und das BfR weiß dies. Damit sich die Zuschauer ein eigenes Bild machen konnten, veröffentlichte der mdr diese Dokumente auf seiner Internetseite.
Das BfR
verklagte daraufhin den mdr wegen Urheberrechtsverletzung. Die Veröffentlichung von BfR-Dokumenten würde das Urheberrecht des BfR verletzen und sollte unterbleiben. Tatsächlich bekam das BfR vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln Recht, und der mdr musste die Dokumente und den Mitschnitt der Sendung von seiner Internetseite entfernen.
Das Verfahren kostete das BfR knapp 80.000 Euro Steuergelder – Gelder, die ein staatliches Institut ausgab, um Beweise dafür verschwinden zu lassen, dass es die Steuerzahler belogen hatte. Der Chef des BfR sollte ohne Pensionsansprüche seinen Hut nehmen.
Erschreckend ist aber, dass ausgerechnet staatliche Bedienstete eine Hintertür geöffnet haben, mit der nun die Pressefreiheit eingeschränkt werden kann. Wer aus den Dokumenten eines Whistleblowers zitiert, muss nun damit rechnen, wegen Urheberrechtsverletzung verklagt zu werden. Es soll ja schließlich niemand so genau nachsehen.
Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen diesem Unsinn ein Ende setzen.
P.H.
red horse am 16. November 18
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