Freitag, 29. Dezember 2017
Arrogante Manager
Man kann den Populisten manchmal nur zustimmen: Die Elite muss bekämpft werden. Besonders gilt dies für einige Manager, die glauben, sie seien Gott und müssten sich anderen gegenüber nicht rechtfertigen. Gesetze, die für Sterbliche gelten, gelten für sie auf keinen Fall.

Man erinnert sich noch an den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, der eine Summe von 50 Millionen Euro als „Peanuts“ bezeichnete. Oder an den Manager Thomas Middelhoff, der zur Arbeit gerne mit dem Hubschrauber flog, um die 150 Kilometer von Bielefeld nach Essen zurückzulegen. Nur von einem Chauffeur gefahren zu werden, reichte dem feinen Herrn nicht.

Doch die Krone der Unverschämtheit gebührt Volkswagen. Wir erinnern uns: Der Konzern hat in der Dieselaffäre die staatlichen Behörden nach Strich und Faden belogen, dabei aber immer wert darauf gelegt, dass das obere Management nichts von dem Betrug gewusst habe. Schuld waren nur untere Managementebenen, die das Top-Management schändlich hintergangen hatten.

Nun könnte man meinen, dass man kein Top-Management braucht, wenn es den Laden eh nicht im Griff hat. Das sehen die VW Top-Manager natürlich anders. Und stimmt es wirklich, dass die Top-Manager von dem Betrug nichts wussten? Es ist schon erstaunlich, mit welchem Engagement die oberen Herren des Konzerns versuchen, den Rechtsstaat auszuhebeln, damit niemand ihnen genauer auf die Finger schauen kann.

So hat VW eine interne Untersuchung bei der Kanzlei Day Jones in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Dies geschah jedoch nur sporadisch und dann auch nur mündlich. Die Staatsanwaltschaft hatte den Eindruck, dass die Kanzlei ihnen wichtige Informationen vorenthielt, und beschlagnahmte Anfang 2017 die Akten. Doch VW und Day Jones haben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Würden die Akten ausgewertet, dann wäre das ein Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Klient und Anwalt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Antrag vorläufig stattgegeben, um keine eventuell rechtswidrige Situation zu schaffen, die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Käme VW damit durch, dann bräuchten korrupte Firmen in Zukunft nur noch eine Kanzlei mit der Aufklärung beauftragen, und der Staat bliebe außen vor. Es steht zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht im Sinne VWs entscheidet.

Aber damit noch nicht genug der Probleme für VW. Nun haben Aktionäre vor Gericht durchgesetzt, dass ein Sonderermittler eingesetzt wird, um zu klären, was Vorstand und Aufsichtsrat wussten. Die Aktionäre, wir erinnern uns, sind die Besitzer der Firma. Doch anstatt ihren Besitzern Rede und Antwort zu stehen, hat VW wieder Klage beim Bundesverfassungsgereicht eingereicht, weil es sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Man will schließlich selber entscheiden, was man tut, ohne jemandem Rechenschaft ablegen zu müssen.

Mit diesem Verhalten stärkt VW das Vertrauen in die Kaste der Manager sicherlich nicht.
J.E.