Freitag, 9. Juni 2023
Gleichbehandlung
Letztes Wochenende kam es in Leipzig zu Demonstrationen von Linken gegen die Verurteilung einer linken Aktivistin, die gewaltsam gegen Rechtsextreme vorgegangen war. Die meisten Demonstranten waren friedlich, doch ein paar Autonome bewarfen die Polizei. Diese griff daraufhin hart durch und kesselte hunderte von Demonstranten für elf Stunden ein. Eine Möglichkeit, zur Toilette zu gehen, gab es nicht. Wasser wurden nach Stunden vom Roten Kreuz bereitgestellt. Alle Eingekesselten haben eine Anzeige wegen Landfriedensbruch bekommen – auch die, die nur friedlich demonstriert haben. Und das war die Mehrheit der Eingekesselten.

Im Jahr 2018 kam es in Chemnitz am Rande einer rechten Demo zu einer Hetzjagd auf Ausländer. Die Polizei wollte davon nichts mitbekommen haben, der damalige Verfassungsschutzpräsident Maaßen leugnete dies anfangs sogar und verlor dann seinen Job, als die Hetzjagd nachgewiesen wurde. Und wie viele gewaltbereite Rechte wurden damals festgenommen? Wurden die Demonstranten gar eingekesselt? Nein. Wieso auch. Die Gewalt ging diesmal ja von Rechten aus. Und das scheint für die Polizei immer noch einen Unterschied zu machen.

Während man Rechte machen lässt, geht man gegen Linke mit aller Härte vor – und befasst sich auch nicht mit der Frage, ob man vielleicht Unschuldige einsperrt. Dieses Vorgehen hat Tradition. Beim G7-Gipfel 1992 in München kesselte die Münchener Polizei friedliche Demonstranten ein und hielt sie stundenlang fest. Später zog die Polizei einzelne Demonstranten gewaltsam aus dem Kessel. Es wurde von Fußtritten und Nierenschlägen berichtet. 480 Personen wurden festgenommen und in Handschellen abgeführt. Zudem wurde Anzeige gegen Nötigung gestellt (die Polizei war ja genötigt worden, Maßnahmen zu ergreifen, wie sie beteuerte), doch es kam zu keiner Verurteilung, Stattdessen wurde den Demonstranten ein Schmerzensgeld zugestanden – in Höhe von 50 D-Mark.

Bei diesen Randbedingungen besteht nun wirklich kein Grund, Rechte und Linke gleich zu behandeln.
P.H.