Grundrechte gelten auch in Bayern
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Allerdings stört eine Demonstration das ungetrübte Bild von einer friedlichen Stadt ? und München, als Hauptstadt Bayerns, muss eine friedliche Stadt sein. So hat man 1992 bei einem G7-Gipfel Demonstranten einfach eingekesselt und stundenlang festgehalten ? was dann später von Gerichten als gesetzwidrig verurteilt wurde.

Seitdem hat die bayerische Landesregierung vorgesorgt und ein Gesetz verabschiedet, dass es erlaubt, Menschen in Gewahrsam zu nehmen, wenn nur der Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begehen würden. Gedacht war es, dieses Gesetz gegen Terroristen anzuwenden. Aber dann bot sich eine gute Gelegenheit bei den Demonstrationen gegen die IAA letzte Woche in München.

Hier wurden zuerst viele Demonstranten unter Anleitung des Innenministers von der Polizei derart schikaniert, dass selbst vielen Polizisten nicht mehr wohl in der Haut war. Aber Menschen, die nicht mit der Meinung der bayerischen Einheitspartei übereinstimmen, werden hier auch gerne mal als ?Gesocks? bezeichnet ? und so verfährt man auch mit ihnen; als seien es Menschen zweiter Klasse.

Und bei einigen hat man auch erkannt, dass die Straftaten begehen würden ? und hat sie weggesperrt. Einfach so. Weil man sich selber das Recht dazu gegeben hat. CSU-Generalsekretär Markus Blume twittert stolz: ?So läuft?s in Bayern!? Die Gerichte sahen das jedoch anders und ließen die Eingesperrten, die Widerspruch eingelegt hatten, wieder frei. So darf es eben auch in Bayern nicht laufen.

Selbst in Bayern, dass dem Grundgesetz damals nicht zugestimmt hat, gelten die Grund- und Menschenrechte; auch wenn das die CSU überraschend mag, die sich lieber mit Diktatoren wie Orban trifft.
P.H.